Liebe Eltern an den Grundschulen in Baden-Württemberg,

eine aktive Elternschaft ist wichtiger Bestandteil einer jeden Schule. Dazu gehören ganz besonders die Bereitschaft sich als Klassenelternvertreterin oder -vertreter im Kleinen, oder im Elternbeirat auf gesamtschulischer Ebene zu engagieren.
In vielen Kommunen gibt es darüber hinaus auch einen Gesamtelternbeirat, der gemeinsame elterliche Belange in z.B. baulichen oder Ausstattungs-Fragen mit dem Schulträger diskutiert.

Auf Landesebene gibt es den Landeselternbeirat. Wir sind als offizielles Beratungsgremium des Kultusministeriums dafür da, die Elternsicht in der Bildungspolitik einzubringen. Hierfür tagen wir ehrenamtlich mindestens elf Mal im Jahr in Stuttgart und sind auch in vielen Gremien und Arbeitskreisen involviert, die sich mit den verschiedenen Aspekten von Bildung beschäftigt.

Transparenz und Partizipation stehen für uns dabei an oberster Stelle. Deshalb würden wir uns freuen, wenn möglichst viele Eltern über unsere Arbeit, aktuelle Fragestellungen oder Interessantes rund um Schule in Baden-Württemberg auf dem Laufenden bleiben.

Wir freuen uns auf den Austausch!

Beste Grüße aus Stuttgart
Sebastian Kölsch, LEB-Vorsitzender

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MITEINANDER VERNETZEN – IM AUSTAUSCH BLEIBEN

Die Mitglieder des 20. Landeselternbeirats – seit 1. April 2023 im Amt haben nahezu alle zu ihrem Amtsantritt einen Aspekt in den Vordergrund gestellt: Transparenz. Gemeinsam wurde auf einer Klausurtagung in Karlsruhe eine Arbeitsgruppe »Kommunikation« aus der Taufe gehoben. Sie beschäftigt sich damit, wie unsere Arbeit nicht nur intern produktiver ablaufen, sondern auch transparenter nach außen präsentiert werden kann. Daher ergeht herzliche Einladung, dem LEB niederschwellig zu folgen:

  • Mit unserem Newsletter wollen wir künftig monatlich über verschiedene Themen informieren und hoffen, dass unser Abonnentenstamm wächst.
  • Auf Instagram, Facebook, X (Twitter) und LinkedIn versuchen wir, kurzfristig und ad hoc auf Dinge hinzuweisen, Aktuelles zu posten und in Austausch zu kommen.

Und natürlich bietet sich als ständige Informationsressource auch unsere LEB-Website an.
Daher jetzt abonnieren bzw Follower werden!

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INITIATIVE »G9 JETZT!« AUF DER ZIELGERADEN. ODER?

Bis zum 13. November 2023 muss die Elterninitiative, die den Volksantrag »G9-Gesetz« gestartet hat, zehntausende an Unterschriften in Stuttgart abgeben.
Der Prozess ist mühsam, der Papierkram enorm, daher appellieren Corinna Fellner und Anja Plesch-Krubner an alle Eltern im Land, nun nochmal im Endspurt Gas zu geben.

Ihren Aufruf und alle Informationen zu diesem Volksantrag gibt es hier.

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VOLKSANTRAG »GUTE SCHULE JETZT« ZUR DOPPELBESETZUNG
MIT LEHRKRÄFTEN IN GRUNDSCHULKLASSEN


Ein weiterer Volksantrag setzt sich gezielt für die Grundschulen ein. Eine Gruppe aus ehemaligen und aktuellen Grundschul-Lehrkräften sowie Eltern hat sich aufgemacht, eine Doppelbesetzung in allen Grundschulklassen einzufordern.
Damit auch dieses Vorhaben im Landtag thematisiert wird, sind ebenfalls 38.000 Unterschriften nötig – gesammelt wird bis 9. Januar 2024.

Die Initiatorinnen und Initiatoren wenden sich mit diesem Schreiben an alle Grundschuleltern.

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GEPLANTE SCHULGESETZ-ÄNDERUNG:
AUSWIRKUNGEN BEI UMWANDLUNG IN GANZTAGSSCHULEN


Die Landesregierung plant eine Novelle des Schulgesetzes. Hier soll unter anderem ein zwar kurzer, aber entscheidender Passus in § 4a geändert werden, nach dem künftig Schulträger alleinig darüber entscheiden können, ob eine Grundschule zur Ganztagsschule umgeformt wird.
Der Landeselternbeirat hat sich damit in seiner Juli-Sitzung intensiv beschäftigt:

Aus unserer Stellungnahme

Der LEB lehnt den Schulgesetzentwurf ab, weil die geplante Änderung des § 4a (5) die demokratischen Mitbestimmungsrechte ohne vorliegenden Grund aushebelt, da nach Aussage des Kultusministeriums keinerlei Datengrundlage besteht, wie häufig bereits die Einrichtung einer Ganztagsgrundschule am Widerspruch der aktuell vetoberechtigten Schulkonferenz gescheitert ist. Ferner ist die Entscheidung zur Ausgestaltung des Ganz- tags ist eine pädagogische und hat daher nach Ansicht des Gremiums nichts in der Hand des Schulträgers zu suchen, sondern gehört an die Schule.

Als Alternative zur geplanten Änderung des § 4a (5) schlägt der Landeselternbeirat daher die mit großer Mehrheit beschlossene folgende Umformulierung als Anregung für den Gesetzgeber vor:
»Über die Einrichtung von Ganztagsschulen entscheidet die obere Schulaufsichtsbehörde. Der Antrag des Schulträgers auf Einrichtung einer Ganztagsschule bedarf der Zustimmung der Schulkonferenz bezüglich der Frage nach Wahlform oder verbindlicher Form gemäß
Absatz 2 Satz 1.
«

Ganztagsschule – ja oder nein?

Die Stellungnahme stellt dabei ausdrücklich keine Empfehlung für oder gegen eine Ganztagsschule oder eines der möglichen Ganztagsschul-Modelle dar. Der LEB ist der Überzeugung, dass diese Entscheidung so schulindividuell ist, dass sie eben genau an diesen Ort gehört: die Schule.

Nachvollziehbar ist der Wunsch der Schulträger durchaus, dass der ab dem Schuljahr 26/27 sukzessiv kommende Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder auch durch Ganztagsschulen befriedigt wird. Jedoch sollten pädagogische Aspekte und die Bedürfnisse der betroffenen – allen voran die der Kinder – im Fokus stehen und nicht die bloße Gewährleistung einer »Aufbewahrung«.

Als LEB plädieren wir für umfassende Information aller Betroffenen – nur informiert kann Partizipation gelingen. Was bedeutet Ganztagsschule, welche Formen der Ganztagsschule gibt es in Baden-Württemberg, welche Zeitmodelle sind möglich, welche Vor- und Nachteile haben die unterschiedli- chen Optionen insbesondere für Kinder?

Die Schulgemeinschaften informiert und partizipativ mitentscheiden zu lassen, erscheint dem LEB als der eindeutig bessere Weg, statt durch den Entzug der Mitentscheidungskompetenz die scheinbare Ablehnung zu umgehen.

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